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Pferde-Betreuung etc.


Gewerbliche Pferde, wie sie in Reitställen anzutreffen sind oder Tiere, die in aktiven Vollerwerbslandwirtschaften Zug- und Pflugdienste verrichten, können nicht betreut werden, jedoch das Pferd in Hausnähe eines Hobby-Landwirtes oder sonstigen Pferdefreundes. Gleiches gilt für Federvieh, Schafe, Ziegen.

Unter der Voraussetzung, dass Haushüter keine ausgebildeten Tierpfleger sind und nicht aus dem medizinischen Umfeld der Tierärzte kommen, sind wir durch Berufserfahrungen einzelner Mitarbeiter in der Lage, die Betreuung von Pferden und sonstigen "Einzel"-Tieren zu übernehmen. Ausschlaggebend ist die nicht gewerbliche Haltung der Tiere. Im Rahmen und Umfang des Betriebshaftpflichtvertrages mit der Nürnberger Versicherung besteht Versicherungsschutz für die Tätigkeit des Haushüters als Tierhüter. Die gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Tierhalters wird hierdurch nicht ersetzt.

Haftung für Gesundheitsschäden bei den Tieren sind ausgeschlossen. Wir handeln aus diesem Grund jedoch eng nach der Standard-Tierbetreuungsliste, die uns vom Kunden mit detaillierten Vorgaben und Handlungsanleitungen zu übergeben ist.

Die Reit-Tiere werden durch die Haushüter nicht beritten.

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Haushüter

Haus- und Tier-Betreuungen

Haushüter wohnen in Ihrem Haus. Sie betreuen die Haustechnik - Sichtkontrolle Sie betreuen Pflanzen im und um das Haus. Sie betreuen insbesondere Ihre Haustiere. Deshalb sind wir Mitglied in der Gesellschaft für Haustierforschung e. V. (Verhaltensforschung rund um Hunde) mehr