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Bewachung von Anwesen



Einige unserer Kunden legen Wert darauf, dass ihr sorgfältig gestaltetes Umfeld und die zum Teil umfangreiche Haustechnik speziell betreut wird, ohne dass Tiere im Haus sind, und sie legen Wert darauf, dass das Haus bewacht wird, zusätzlich zu einer bestehenden Alarmanlage und zusäzlich zu der Grundstückskontrolle durch einen Wachdienst.

Für die Bewachung ist ein gesetzlicher Rahmen vorgegeben. Die Kriterien sind in der Gewerbeordnung im § 34a geregelt und und in der Bewachungsverordnung (BewachV) ausgeführt.

Haushüter GAD-altos ist seit 25 Jahren ein Bewachungsunternehmen. In diesen langen Jahren sind wir zum Marktführer der Haushüter-Branche geworden.

Mit unserer Erfahrung, nämlich Haushüter als Personen- und Tierbetreuer jeweils in den Objekten unserer Kunden wohnen zu lassen, erfüllen wir auch die Bedürfnisse von Eigentümern und Besitzern von weiträumigen und repräsentativen Wohn-Objekten. Bereits bei der Gründung war der Gedanke: "Wir bewachen das Haus indem wir es bewohnen lassen", ein maßgeblicher Anstoß zur Gründung. Wir haben unser Logo in den Jahren 2007/2008 als Wort-Bild-Marke schützen lassen. Darin ist auch die Bewachungstätigkeit mit dem Namen Haushüter enthalten. Dies war eine späte, aber logische Entwicklung als Ergänzung zur Gründungs-Überlegung. Die Bewachung als Haushüter geht also nur mit uns.

Wir stellen hierfür ausgewählte Mitarbeiter zur Verfügung, die auch als tierbetreunde Haushüter aktiv sind. Sie bringen aber aus ihrer beruflichen Laufbahn Qualifikationen mit, die sie für die Aufgabe der Bewachung auszeichnet. Sie kommen z. B. aus dem Polizei- und/oder dem Justizdienst und verfügen kraft ihrer Berufsausbildung über die Qualifikationen, die der Gesetzgeber zu Recht für die Aufgaben in der Bewachung vorschreibt. Die Mitarbeiter ergänzen diese beruflich erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse durch die alltäglichen Erfahrungen als Haushüter, nämlich sich "sicher, unsichtbar, sorgfältig und reibungslos" im Eigentum anderer Menschen zu bewegen.

Die Aufgaben während der Bewachung sind andere als bei der Personen- und Tierbetreuung und sie können umfangreicher sein. Bis zu acht Stunden täglicher Leistung sind möglich. Grundsätzlich sind aber unsere Mitarbeiter auch bei dieser Aufgabe stets rund um die Uhr im Objekt und verrichten in dieser Zeit die Kontrolle und Bewachung des Objektes durch vielfache Aktivitäten. Wie bei der Tierbetreuung (mit zwei Stunden) stehen sie mindestens für den gleichen Zeitraum pro Tag zur Verfügung. Die Zusammenarbeit mit dem Wach- und Sicherheitsdienst der im Alltag engagiert ist, gehört ebenso dazu, wie die Bedienung der Alarmanlage und ggfs. die Zusammenarbeit mit der Notruf-Leitstelle.

Tätigkeiten, wie die Pflanzenpflege im Haus und auf der Terrasse, sowie der Postdienst auf dem Grundstück und ggfs. die Sicherstellung der Verkehrssicherheit vor bzw. um das Haus sind in dieser Zeit enthalten. Mehraufwendungen, wie sie in unserer Preisliste beschrieben sind, werden auch in diesem Auftragsfalle zusätzlich belastet (während der Bewachungszeit mit einem höheren Wert für jede weitere angefangene halbe Stunde, nämlich mit € 21,25). Bereits bestehende Dienstleistungsvereinbarungen mit Fremdanbietern wie Hausmeisterdienste oder Schneeräum-Unternehmern, sollten nicht unterbrochen werden. Unsere Mitarbeiter übernehmen grundsätzlich nicht die Aufgaben eines Butlers, eines Haus- und Hofhandwerkers oder eines Gärtners o. ä.

Haushüter übernehmen aber sehr wohl die Kontrolle bei aktuellen Reparaturen im Haus, die während seiner Anwesenheit durchgeführt werden. Diese Kontrolle kann nicht fachlich erfolgen sondern ausschließlich nur in Bezug auf Sauberkeit und Dauer. Es versteht sich von selbst, dass solche Aktivitäten aus Gründen der Objektsicherheit im Voraus schriflich angekündigt sein sollten.

Die Übernahme der hier beschriebenen Bewachungs-Aufgabe setzt die Bereitstellung eines voll funktionsfähigen Lebensumfeldes für den Mitarbeiter voraus, da er nicht täglich nach Dienstschluss das Objekt verlässt. Dies bedeutet: Gästezimmer mit Bad/Toilette sowie separater Küche; alternativ die Nutzungsfreigabe für die Hauptküche des Hauses. TV-Nutzung im Gästebereich oder in separaten Räumen, evtl. die Nutzung der Bibliothek für die dienstfreie Zeit. Eine Zugangsmöglichkeit ins Internet muss nicht, darf aber sein, sofern dies ohne Bekanntgabe des hauseigenen Kennwortes möglich ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kennwort-Schutz der Anlage bereits im Router verankert ist.

Der Tagespreis (für 2 Stunden) beträgt € 85,00 incl. MWSt.
Hinzu kommt ein entfernungsunabhängiger
Fahrtkostenzuschlag von € 225,00.





Soll die Leistung kostant länger dauern, kostet jede weitere Stunde
€ 42,50 pro Tag. Auch variable Tagesstunden sind möglich
(in 30-Minuten-Schritten).

Falls Sie ein wenig Hintergrundinformationen zur Polizeiarbeit sehen wollen, empfehlen wir den Blick hierher: Kripo-Beratung und Statistiken.


Unser Urheberrecht:

Die Inhalte von den durch uns erstellten Dokumenten und Checklisten sowie die hier dargestellten weiteren Texte und Inhalte, die durch uns geschaffen wurden, sind unser geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Eine Nutzung dieser Inhalte durch Dritte ohne unsere Zustimmung ist nicht gestattet. Stand 01.04.2011

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Haushüter

Haus- und Tier-Betreuungen


Mitarbeiter wohnen in Ihrem Haus. Sie betreuen die Haustechnik - Sichtkontrolle Sie betreuen Pflanzen im und um das Haus. Sie betreuen insbesondere Ihre Haustiere. Deshalb sind wir Mitglied in der Gesellschaft für Haustierforschung e. V. (Verhaltensforschung rund um Hunde) mehr